Politik
OGH verbietet FPÖ Kritik am Dokumentationsarchiv
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass die FPÖ das Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands (DÖW) nicht als „pseudowissenschaftlich" bezeichnen darf. Die FPÖ muss einen Widerruf veröffentlichen und die Verfahrenskosten tragen. Das Urteil beendet einen Rechtsstreit über die Vergabe eines Rechtsextremismusberichts.
So berichten links, Mitte und rechts
| Politisches Spektrum | Framing der Berichterstattung |
|---|---|
| Links | Linke Medien betonen, dass das Höchstgericht dem Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands Recht gab und die FPÖ ihre pseudowissenschaftliche Kritik nicht aufrechterhalten darf. |
| Rechts | Rechte Medien heben hervor, dass der Rechtsstreit durch das OGH-Urteil geklärt wurde und die FPÖ zur Veröffentlichung eines Widerrufs und Übernahme von Verfahrenskosten verpflichtet wird. |
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Höchstgericht: FPÖ darf DÖW nicht pseudowissenschaftlich nennen» — Der Standard (mitte-links)
- «OGH-Urteil: FPÖ darf DÖW doch nicht „pseudowissenschaftlich“ nennen» — Die Presse (mitte-rechts)
- «Rechtsextremismus-Bericht: FPÖ verliert gegen DÖW» — Krone (rechts)