Gesellschaft

Haftstrafe für Komplize von Reemtsma-Entführer Drach wegen Raubüberfälle rechtskräftig

Der im Zusammenhang mit mehreren Überfällen auf Geldtransporter verurteilte Komplize des früheren Reemtsma-Entführers Thomas Drach ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ohne Erfolg gegen seine Verurteilung vorgegangen. Wie das Landgericht Köln am Dienstag mitteilte, bestätigte der BGH die verhängte Freiheitsstrafe von neun Jahren. Der Mann war im April 2024 in Köln wegen besonders schweren Raubs sow

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