Gesellschaft
Auflagen für Verdächtigen vor Tod gelockert
Ein mutmaßlicher Täter aus Stade starb in einer Zelle, nachdem die engmaschige Überwachung kurz zuvor beendet worden war. Das Justizministerium muss sich Fragen zur Lockerung der Auflagen stellen, obwohl kein Hinweis auf ein Verbrechen im Zusammenhang mit dieser Entscheidung vorliegt.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Kein Hinweis auf Verbrechen: Auflagen für Verdächtigen vor Tod in Zelle gelockert» — Tagesspiegel (links)
- «Kein Hinweis auf Verbrechen: Auflagen für Verdächtigen vor Tod in Zelle gelockert» — Stern (mitte-links)