Gesellschaft
Bundesverfassungsgericht bestätigt Verbot von Kindersexpuppen
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Verbot von Sexpuppen mit Kinderoptik verfassungskonform ist. Die gesetzliche Regelung zum Verbot von Herstellung, Verkauf, Kauf und Besitz solcher Puppen steht im Einklang mit dem Grundgesetz. Fachleute diskutieren allerdings, ob das Gesetz tatsächlich Kinder schützt oder vor allem Pädophile für Fantasien bestraft.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Kinderschutz: Verbot von Kindersexpuppen bleibt» — taz (links)
- «Kindersexpuppen bleiben verboten» — Frankfurter Rundschau (links)
- «Bundesverfassungsgericht: Was für und gegen ein Verbot von Kindersexpuppen spricht» — Stern (mitte-links)