Gesellschaft

Bundesverfassungsgericht bestätigt Verbot von Kindersexpuppen

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Verbot von Sexpuppen mit Kinderoptik verfassungskonform ist. Die gesetzliche Regelung zum Verbot von Herstellung, Verkauf, Kauf und Besitz solcher Puppen steht im Einklang mit dem Grundgesetz. Fachleute diskutieren allerdings, ob das Gesetz tatsächlich Kinder schützt oder vor allem Pädophile für Fantasien bestraft.

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