Gesellschaft
Bundesverfassungsgericht bestätigt Verbot kinderähnlicher Sexpuppen
Das Bundesverfassungsgericht hat das seit 2021 geltende Verbot von Sexpuppen mit kindlichem Aussehen für verfassungskonform erklärt. Die Richter lehnten zwei Beschwerden gegen das Gesetz ab, das den Verkauf, Erwerb und Besitz solcher Produkte unter Strafe stellt. Obwohl die Entscheidung einstimmig ausfiel, gab es unter den Richtern unterschiedliche Positionen zur Begründung.
So berichten links, Mitte und rechts
| Politisches Spektrum | Framing der Berichterstattung |
|---|---|
| Links | Linke Medien heben hervor, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil klare Grenzen setzt und damit den Kinderschutz prioritär behandelt, während sie gleichzeitig auf vorhandene Kritik am Urteil hinweisen. |
| Politische Mitte | Mitte-Medien fokussieren auf die sachliche Feststellung der Verfassungskonformität des Verbots und die klare rechtliche Grenzziehung durch das Bundesverfassungsgericht. |
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Strafrecht: Verbot von Sexpuppen mit kindlichen Zügen verfassungskonform» — Stern (mitte-links)
- «Verfassungsgericht bestätigt Verbot kinderähnlicher Sexpuppen» — n-tv (mitte)