Gesellschaft

BGH erlaubt Klimaanlagen auf Balkonen mit Einschränkungen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Wohnungseigentümer Klimaanlagen mit Außengeräten auf ihren Balkonen installieren dürfen, ohne andere Eigentümer fragen zu müssen. Die Entscheidung unterliegt jedoch Einschränkungen: Die Rechte anderer Bewohner dürfen nicht übermäßig beeinträchtigt werden, etwa durch Lärm oder Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes.

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