Wirtschaft
So holen sich Kreditkunden „Körberlgeld“ zurück
Wer schon mal einen Kredit brauchte, der weiß: Er kostet mehr als die fälligen Zinsen. Da gibt‘s hier ein Bearbeitungsentgelt, dort eine Gebühr fürs Schätzen oder fürs Kopieren oder eine Abwicklung. Dieses „Körberlgeld“ ist oft illegal – und ein Linzer Anwalt erklärt, wie die Kunden es sich zurückholen können. Auch von abbezahlten Verträgen.
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