Umwelt

Der Kanton Zürich verbietet Feuer und Feuerwerk im Wald und in Waldesnähe am 1. August – die meisten Gemeinden sind noch strenger

Wegen der anhaltenden Trockenheit gilt das Verbot vielerorts gar auf dem ganzen Gemeindegebiet. Auch Kohlegrills müssen kalt bleiben.

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