Umwelt
Der Kanton Zürich verbietet Feuer und Feuerwerk im Wald und in Waldesnähe am 1. August – die meisten Gemeinden sind noch strenger
Wegen der anhaltenden Trockenheit gilt das Verbot vielerorts gar auf dem ganzen Gemeindegebiet. Auch Kohlegrills müssen kalt bleiben.
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- «Der Kanton Zürich verbietet Feuer und Feuerwerk im Wald und in Waldesnähe am 1. August – die meisten Gemeinden sind noch strenger» — NZZ (mitte-rechts)