Gesellschaft
Staatsanwältin hat jetzt die Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Freispruch für den Gnigler Todesschützen ausgeführt
Vor fast genau einem Jahr hatte ein Hausherr in Salzburg-Gnigl einen Einbrecher erschossen; im heurigen Mai wurde er von einem Geschworenengericht vom Mordvorwurf freigesprochen. Jetzt liegt die Nichtigkeitsbeschwerde der Anklagebehörde gegen das Urteil vor.
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- «Staatsanwältin hat jetzt die Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Freispruch für den Gnigler Todesschützen ausgeführt» — Salzburger Nachrichten (Mitte)