Wirtschaft
US-Gericht weist AT1-Klage gegen Schweiz ab
Ein US-Berufungsgericht hat eine Klage internationaler Investoren gegen die Schweiz im Zusammenhang mit der Abschreibung von AT1-Anleihen der Credit Suisse abgewiesen. Die Investoren, die insgesamt 17,3 Milliarden Dollar verloren, wollten die Schweizer Regulierungsbehörden zur Verantwortung ziehen. Das Gericht bestätigte jedoch, dass die Schweiz als Regulierungsbehörde im Rahmen der CS-Notübernahme Immunität genießt.
So berichten links, Mitte und rechts
| Politisches Spektrum | Framing der Berichterstattung |
|---|---|
| Links | Linke Medien fokussieren darauf, dass internationale Investoren durch Schweizer Regulierungsbehörden geschädigt werden und staatliche Immunität dazu führt, dass die Geschädigten ohne Rechtsschutz bleiben. |
| Rechts | Rechte Medien betonen, dass die Schweiz als Regulierungsbehörde rechtlich geschützt ist und das US-Gericht die Klage der Investoren zu Recht abweist. |
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «AT1-Anleihen der CS: 17,3 Milliarden wertlos – US-Gericht weist Klage gegen die Schweiz ab» — Tages-Anzeiger (mitte-links)
- «AT1-Anleihen der CS: 17,3 Milliarden CS-Anleihen wertlos – US-Gericht weist Klage ab» — Der Bund (mitte-links)
- «AT1-Anleihen der CS: 17,3 Milliarden CS-Anleihen wertlos – US-Gericht weist Klage ab» — Basler Zeitung (mitte-rechts)