Gesellschaft
Bürgergeld und Vermögen: Ab dieser Grenze verlieren Sie Ihren Anspruch auf Leistungen
Beim Bürgergeld zählt nicht nur das Einkommen, sondern auch vorhandenes Vermögen. Maßgeblich sind Karenzzeit, Bedarfsgemeinschaft und feste Freibeträge.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Bürgergeld und Vermögen: Ab dieser Grenze verlieren Sie Ihren Anspruch auf Leistungen» — Frankfurter Rundschau (links)