Gesellschaft
Bundesgericht bestätigt: Autofahrer schuldig am Velofahrer-Unfall
Das Bundesgericht in Lausanne hat das Urteil gegen einen Solothurner Autofahrer bestätigt. Der Fahrer wurde der fahrlässigen Körperverletzung für schuldig befunden, da der Unfall mit einem Velofahrer am Allerheiligenberg vermeidbar war. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung der vorherigen Instanz.
So berichten links, Mitte und rechts
| Politisches Spektrum | Framing der Berichterstattung |
|---|---|
| Links | Linke Medien betonen die strafrechtliche Schuld des Autofahrers und dass der Unfall durch vorsichtigeres Fahren hätte vermieden werden können. |
| Rechts | Rechte Medien präsentieren die gleiche Berichterstattung ohne zusätzliche kritische Rahmung der Verantwortung des Autofahrers. |
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Bundesgericht bestätigt Urteil: Nach Unfall am Allerheiligenberg in Solothurn: Autofahrer ist schuldig» — Berner Zeitung (mitte-links)
- «Bundesgericht bestätigt Urteil: Nach Unfall am Allerheiligenberg in Solothurn: Autofahrer ist schuldig» — Basler Zeitung (mitte-rechts)