Politik
Bundesräte fliegen am 1. August, Beamte müssen Zug nehmen
Die Schweizer Bundesräte nutzen für ihre 22 Reden am Nationalfeiertag regelmäßig den Luftfahrtdienst. Gleichzeitig wurden für ihre Angestellten neue Richtlinien eingeführt, wonach Flüge erst erlaubt sind, wenn die entsprechende Zugreise länger als acht Stunden dauern würde. Dies gilt auch für Dienstreisen nach Brüssel, wo Beamte den Zug nehmen müssen.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Regierung ohne Flugscham: Bundesräte fliegen am 1. August quer durchs Land – Beamte müssen sogar nach Brüssel den Zug nehmen» — Tages-Anzeiger (mitte-links)
- «Regierung ohne Flugscham: Bundesräte fliegen am 1. August quer durchs Land – Beamte müssen sogar nach Brüssel den Zug nehmen» — Der Bund (mitte-links)
- «Regierung ohne Flugscham: Bundesräte fliegen am 1. August quer durchs Land – Beamte müssen sogar nach Brüssel den Zug nehmen» — Basler Zeitung (mitte-rechts)