Gesellschaft

Gerichtsgebühren um sechs Prozent erhöht

Die österreichische Justizministerin Anna Sporrer hat eine Verordnung erlassen, die ab 1. August eine Erhöhung der Gerichtsgebühren um knapp sechs Prozent vorsieht. Die Erhöhung betrifft alle festen Gebührensätze in Zivilverfahren, einvernehmlichen Scheidungen sowie bei Grundbuchauszügen und Firmenbucheingaben. Dies ist bereits die zweite Erhöhung innerhalb kurzer Zeit, nachdem die Gebühren im April des Vorjahrs um 23 Prozent angehoben worden waren. Die österreichische Anwaltschaft kritisiert diese Entwicklung und fordert einen Gebührenstopp.

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