Gesellschaft
Auch die Gemeinde Strobl darf illegale Zweitwohnsitze nun selbst kontrollieren
Was seit gut vier Monaten in St. Gilgen möglich ist, gilt ab sofort auch in der Nachbargemeinde Strobl am Wolfgangsee. Die Flachgauer Gemeinde wurde vom Land Salzburg als juristische Person zum grundverkehrsrechtlichen Kontrollorgan bestellt. Damit kann der Ort nun selbst und ohne Umwege illegale Zweitwohnsitze bekämpfen.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Auch die Gemeinde Strobl darf illegale Zweitwohnsitze nun selbst kontrollieren» — Salzburger Nachrichten (Mitte)