Gesellschaft
Neues Recht für Familien mit Kindern gilt ab 1. August – was das für Schulen und Eltern bedeutet
Ab dem 1. August gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler – doch viele Schulen sind noch nicht ausreichend vorbereitet.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Neues Recht für Familien mit Kindern gilt ab 1. August – was das für Schulen und Eltern bedeutet» — Frankfurter Rundschau (links)