Politik

Steiermark: Ohne Verpflichtungserklärung auf westliche Werte: keine Versorgung

Asylanträge entscheidet in Österreich das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA): abhängig nur von der Verfolgungssituation im Herkunftsland (Flüchtlingsstatus oder subsidiärer Schutz). Das Land Steiermark gewährt die „Grundversorgung“ (Unterkunft, Verpflegung, Taschengeld, Verpflegung etc.).

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