Politik

Sachkundenachweis jetzt auch für Reptilien nötig

Seit 1. Juli gilt in Österreich eine wichtige Neuerung im Tierschutzrecht: Wer beispielsweise Schlangen, Leguane, Chamäleons oder Frösche halten will, muss nun zwingend einen Sachkundenachweis erbringen. „Erwirbt jemand Reptilien oder Amphibien, ist das binnen zwei Wochen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.

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