Gesellschaft

BGH untersagt "Bild", Namens eines 16jährigen zu nennen, dessen Party in Chaos endete

Die „Bild“-Zeitung berichtete über die Geburtstagsparty eines 16-Jährigen, die im Chaos endete. Weil der Vater eine bekannte Persönlichkeit ist, nannte die Zeitung Vater und Sohn beim Namen. Der BGH hat das nun untersagt.

Schlagzeilen quer durchs Spektrum

Ähnliche Themen in Gesellschaft