Gesellschaft

Mann spähte Saunagäste aus – keine Strafverfolgung

Ein 48-jähriger Mann beobachtete Nacktbadende an der Sauna Lorrainebad in Bern vom gegenüberliegenden Aareufer aus und masturbierte dabei. Trotz dieser sexuellen Handlung wird er strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen. Der Fall wirft Fragen zur Rechtmäßigkeit und zu möglichen Gesetzeslücken in der Strafverfolgung auf.

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