Gesellschaft
Mann spähte Saunagäste aus – keine Strafverfolgung
Ein 48-jähriger Mann beobachtete Nacktbadende an der Sauna Lorrainebad in Bern vom gegenüberliegenden Aareufer aus und masturbierte dabei. Trotz dieser sexuellen Handlung wird er strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen. Der Fall wirft Fragen zur Rechtmäßigkeit und zu möglichen Gesetzeslücken in der Strafverfolgung auf.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Bei Sauna im Berner Lorrainebad: Mann masturbiert im Wald, späht Saunagäste aus und wird nicht bestraft – warum?» — Berner Zeitung (mitte-links)
- «Bei Sauna im Berner Lorrainebad: Mann masturbiert im Wald, späht Saunagäste aus und wird nicht bestraft – warum?» — Der Bund (mitte-links)