Wirtschaft
Ruag-Lösegeldzahlung an Hacker rechtlich zulässig
Der bundeseigene Rüstungskonzern Ruag zahlte nach einem Cyberangriff Lösegeld an eine Hackergruppe. Juristische Prüfungen haben bestätigt, dass diese Zahlung rechtlich korrekt und zulässig war. Die Entscheidung des Konzerns zur Lösegeldzahlung entspricht somit dem geltenden Recht.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Lösegeldzahlung des Rüstungskonzerns Ruag war rechtlich korrekt» — Watson (links)
- «Lösegeldzahlung des Rüstungskonzerns Ruag war rechtlich korrekt» — Cash (Mitte)