Wirtschaft

Ruag-Lösegeldzahlung an Hacker rechtlich zulässig

Der bundeseigene Rüstungskonzern Ruag zahlte nach einem Cyberangriff Lösegeld an eine Hackergruppe. Juristische Prüfungen haben bestätigt, dass diese Zahlung rechtlich korrekt und zulässig war. Die Entscheidung des Konzerns zur Lösegeldzahlung entspricht somit dem geltenden Recht.

Schlagzeilen quer durchs Spektrum

Ähnliche Themen in Wirtschaft