Gesellschaft
Hitze im Büro: Ab wann der Arbeitgeber handeln muss
Klettert die Lufttemperatur im Büro über 30 Grad, muss der Arbeitgeber für Abkühlung sorgen. Ein Recht auf „Hitzefrei“ wie zu Schulzeiten entsteht daraus jedoch nicht.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Hitze im Büro: Ab wann der Arbeitgeber handeln muss» — Frankfurter Rundschau (links)