Gesellschaft
Neubau ist nicht erlaubt: Keine Wohnungen, dafür Denkmalschutz in der Steinenvorstadt
Eine Häuserzeile bleibt bestehen. Das Basler Verwaltungsgericht hat entschieden, dass der Eintrag ins Denkmalverzeichnis berechtigt war.
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- «Neubau ist nicht erlaubt: Keine Wohnungen, dafür Denkmalschutz in der Steinenvorstadt» — Basler Zeitung (mitte-rechts)