Gesellschaft
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung - was Eltern nun tun müssen
Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Eltern einen einklagbaren Anspruch auf acht Stunden Betreuung pro Tag. Zunächst gilt das Gesetz nur für Erstklässler – die anderen Jahrgänge folgen schrittweise.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung - was Eltern nun tun müssen» — Frankfurter Rundschau (links)