Politik
Volksbegehren scheitert vor Gericht – aber Landesregierung übernimmt Teile
Das hessische Verfassungsgericht hat die Beschwerde gegen die Unzulässigkeitserklärung zurückgewiesen. Die schwarz-grüne Koalition hatte aber bereits 2023 Elemente wie die „Vision Zero" ins Nahmobilitätsgesetz aufgenommen.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Volksbegehren scheitert vor Gericht – aber Landesregierung übernimmt Teile» — Frankfurter Rundschau (links)