Gesellschaft
Erster Schultag: Gibt es Recht auf Freistellung?
Wer möchte den ersten Schultag seines Kindes schon versäumen! Aber muss mich mein Dienstgeber für diesen Tag auch von der Arbeit freistellen? Die Antwort darauf gibt Katharina Urleb, Expertin für Arbeitsrecht in der Arbeiterkammer Steiermark, in unserer wöchentlichen Kolumne. Der erste Schultag ist ein ganz besonderer Tag. Darum möchten viele Eltern ihr Kind auch unbedingt begleiten.
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- «Erster Schultag: Gibt es Recht auf Freistellung?» — Krone (rechts)