Wirtschaft

Kosmetikerin muss Strafe für Mindestlohnverstoss zahlen

Eine Basler Kosmetikerin zahlte einer Teilzeitangestellten nicht den gesetzlichen Mindestlohn. Nach einer Kontrolle glich sie die Differenz zwar aus, weigerte sich aber, die verhängte Strafe zu akzeptieren. Das Gericht wies ihre Beschwerde ab.

1 Quellen berichten über dieses Thema (1 rechts).


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