Wirtschaft
Verjährungsfristen bei offenen Ansprüchen beachten
Arbeitnehmer müssen bei der Abrechnung offener Ansprüche wie Diäten und Zulagen die geltenden Fristen einhalten. Wer zu lange wartet, riskiert eine Verjährung und kann diese Ansprüche nicht mehr durchsetzen, warnt Marion Krasser von der steirischen Arbeiterkammer.
1 Quellen berichten über dieses Thema (1 rechts).