Gesellschaft

Freibad verweigert Frau mit Hauterkrankung Zutritt

Ein Freibad bei Glonn hat einer 59-jährigen Frau aus Baldham den Zutritt verweigert, da sie sichtbare Hautveränderungen aufwies. Der Badebetreiber berief sich auf sein Hausrecht, obwohl die Erkrankung der Frau nicht ansteckend ist.

1 Quellen berichten über dieses Thema (1 links).


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