Gesellschaft
Garagennutzung: Zweckentfremdung kann teuer werden
Die Nutzung einer Garage als Werkstatt statt als Abstellplatz für Fahrzeuge gilt rechtlich als Zweckentfremdung. Dies kann zu erheblichen Bußgeldern und behördlichen Konsequenzen führen.
1 Quellen berichten über dieses Thema (1 rechts).