Gesellschaft

Garagennutzung: Zweckentfremdung kann teuer werden

Die Nutzung einer Garage als Werkstatt statt als Abstellplatz für Fahrzeuge gilt rechtlich als Zweckentfremdung. Dies kann zu erheblichen Bußgeldern und behördlichen Konsequenzen führen.

1 Quellen berichten über dieses Thema (1 rechts).


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