Politik

Verfassungsgericht erklärt Zutrittsbeschränkung zu U-Ausschüssen für verfassungswidrig

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass die Beschränkung des Zutritts zu Untersuchungsausschüssen des Parlaments gegen die Verfassung verstößt. Die Entscheidung betrifft die Transparenz und Kontrollmechanismen in der parlamentarischen Arbeit Österreichs.

So wird berichtet

Politische Mitte: Der Verfassungsgerichtshof erklärt die Beschränkung des U-Ausschuss-Zutritts auf etablierte Medienunternehmen als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Rechte Medien: Der Verfassungsgerichtshof kippt die bisherige Regelung, nach der nur bei Medienunternehmen beschäftigte Journalisten Zugang zu U-Ausschüssen hatten.

3 Quellen berichten über dieses Thema (2 Mitte, 1 rechts).


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