Gesellschaft
Ex-Freundin hatte Todesangst: 30 Monate Freiheitsstrafe und acht Jahre Landesverweisung für Angeklagten
Ein Beschuldigter musste sich wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, mehrfacher Körperverletzung, Gefährdung des Lebens, Drohung und Nötigung verantworten. Das Kantonsgericht sprach ihn allerdings vom schwersten Anklagepunkt frei.
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- «Ex-Freundin hatte Todesangst: 30 Monate Freiheitsstrafe und acht Jahre Landesverweisung für Angeklagten» — Schaffhauser Nachrichten (mitte)