Wirtschaft
EuGH stärkt Widerrufsrecht bei Streaming-Abos
Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil die Verbraucherrechte bei Streaming-Abos gestärkt. Der EuGH stufte das Angebot von Sky Österreich als digitale Dienstleistung ein, weshalb Kunden eine angemessene Bedenkzeit erhalten müssen. Eine abschließende Entscheidung trifft das österreichische Gericht.
So wird berichtet
Linke Medien: Der Fokus liegt auf der Stärkung und dem Schutz von Verbraucherrechten durch eine gerichtliche Entscheidung, die Streaming-Anbieter zur Gewährung des Widerrufsrechts verpflichtet.
Rechte Medien: Der Fokus liegt auf der rechtlichen Klarstellung und Begrenzung, dass Streaming-Anbieter das gesetzliche Widerrufsrecht nicht ausschließen dürfen, weil es sich um Dienstleistungen und nicht um digitale Inhalte handelt.
4 Quellen berichten über dieses Thema (2 links, 1 rechts).