Wirtschaft
Uber Eats muss sich als Postanbieter registrieren
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde von Uber Eats Switzerland abgelehnt. Der Lieferdienst muss sich nun als Postanbieter registrieren, da er neben Lebensmitteln auch Alltagsprodukte ausliefert und damit unter die Meldepflicht fällt.
1 Quellen berichten über dieses Thema (1 rechts).