Politik
Bundestag berät über Haftung bei E-Roller-Unfällen
Der Bundestag hat in erster Lesung über Regelungen zur Haftung bei E-Roller-Unfällen beraten. Künftig sollen in erster Linie die Vermieter der E-Scooter für Unfallschäden haften, aber auch Fahrerinnen und Fahrer bei vermutetem Verschulden. Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.
1 Quellen berichten über dieses Thema (1 links).