Gesellschaft
Urlaubsmitbringsel können zu hohen Strafen führen
Natürliche Souvenirs wie Muscheln, Sand oder Steine, die Urlauber aus ihrem Urlaub mitnehmen möchten, können bei der Rückreise zu erheblichen Geldstrafen und rechtlichen Konsequenzen führen. Was zunächst harmlos wirkt, verstößt oft gegen Naturschutz- und Zollbestimmungen.
1 Quellen berichten über dieses Thema (1 links).