Wirtschaft
EuGH stärkt Widerrufsrecht bei Streaming-Abos
Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass Streaming-Dienste wie Sky Österreich als digitale Dienstleistungen eingestuft werden müssen. Dies bedeutet, dass Kunden eine angemessene Bedenkzeit erhalten und nicht automatisch auf ihr 14-tägiges Widerspruchsrecht verzichten dürfen. Die endgültige Entscheidung fällt das österreichische Gericht.
So berichten links, Mitte und rechts
| Politisches Spektrum | Framing der Berichterstattung |
|---|---|
| Links | Linke Medien betonen, dass der EuGH die Verbraucherrechte stärkt und Kunden nicht länger auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten müssen. |
| Rechts | Rechte Medien berichten sachlich über die Entscheidung des EuGH, dass Konsumenten bei Streaming-Abos ein 14-tägiges Widerrufsrecht haben. |
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Sky, Netflix und Co: EU-Gerichtshof stärkt Kundenrechte bei Streaming-Abos» — Spiegel Online (mitte-links)
- «Streamingdienste: Europäischer Gerichtshof stärkt Widerrufsrecht bei Streaming-Abos» — Zeit Online (mitte-links)
- «EuGH stärkt Rücktrittsrecht bei Streaming-Abos» — Krone (rechts)