Gesellschaft

89-jährige Linzerin starb wundgelegen im Bett: Kinder vor Gericht

LINZ. Im Vorjahr starb in Linz eine bettlägrige und stark wundgelegene 89-jährige Frau in ihrem verwahrlosten Haus in Urfahr. Am Mittwoch müssen sich ihre Tochter und ihr Sohn vor Gericht verantworten. Sie sollen keine Unterbringung im Heim oder Spital für die kranke Mutter organisiert haben. Wegen grober Vernachlässigung drohen bis zu zehn Jahre Strafe.

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