Gesellschaft

Aargau zahlt Prostituiertenmörder 175'000 Franken

Der Kanton Aargau hat sich im Staatshaftungsfall mit dem verurteilten Mörder Tobias B. auf eine Entschädigung von 175'000 Franken geeinigt. Die Zahlung erfolgt als Genugtuung und beendet damit den Rechtsstreit. Der Fall betrifft eine Staatshaftungsklage im Zusammenhang mit dem Mord an einer Prostituierten.

So berichten links, Mitte und rechts

Politisches SpektrumFraming der Berichterstattung
LinksLinke Medien fokussieren auf die moralische Empörung, dass ein verurteilter Prostituiertenmörder eine hohe Entschädigungszahlung erhält.
Politische MitteMitte-Medien berichten sachlich über die rechtliche Einigung im Staatshaftungsfall und die Höhe der Entschädigung als Ausgleich für Justizfehler.

Schlagzeilen quer durchs Spektrum

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