Gesellschaft
Sorgerechtsstreit: Gericht weist Beschwerde nach Gewalttat ab
Nach der Gewalttat in Stade mit sechs Toten hat ein Gericht eine Beschwerde im zugrundeliegenden Sorgerechtsstreit abgewiesen. Der Sorgerechtsstreit wird von Ermittlern als mögliches Motiv für die Tat angesehen. Der Verdächtige ist inzwischen verstorben, doch der Rechtsstreit um die elterliche Sorge wird weiterhin vor Gericht verhandelt.
Schlagzeilen quer durchs Spektrum
- «Nach Gewalttat mit sechs Toten: Schüsse in Stade: Beschwerde im Sorgerechtsstreit abgewiesen» — Tagesspiegel (links)
- «Gewalttat in Stade: Gericht weist Beschwerde im Sorgerechtsstreit um Gewalttat in Stade ab» — Zeit Online (mitte-links)